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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A- Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
B- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten

Geltungsbereiche
Liga-Travel.de ist - neben seiner Tätigkeit als Vorverkaufsstelle für Eintrittskarten (B) - Spezialreiseveranstalter für Sport- und Kulturevents. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Liga-Travel.de - Oppermann/Fischer GbR – nachstehend Liga-Travel.de genannt - und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Liga-Travel.de nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die Liga-Travel.de ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Nachstehend bieten wir Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download an:

AGB | Liga-Travel.de [PDF, 76 KB]

 


A- Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

1. Anmeldung, Bestätigung und Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung uns gegenüber übernommen haben. Die eigene Einstandspflicht der von Ihnen angemeldeten Teilnehmer für die Erfüllung deren vertraglichern Verpflichtungen bleibt daneben bestehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email, sodann eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich per Post zugehen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. durch Anzahlung des Reisepreises) erklären.

2. Bezahlung, Zahlungsverzug
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Absatz 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,-
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines - innerhalb von 7 Tagen - 50% des Reisepreises als Anzahlung auf den Reisepreis; die Anzahlung deckt im wesentlichen den Preis der Eintrittskarte ab, welche Teil des Reisepaketes ist und vom Reiseveranstalter vorfinanziert wurde. Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung - bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn gezahlt sein; wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf dem Ihnen von uns benannten Konto. Anfallende Bankgebühren trägt der Reisende. Nach vollständigem Zahlungseingang werden Ihnen die Reiseunterlagen per Post Einschreiben zugestellt; spätestens jedoch 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein, so wird der gesamte Reisepreis zzgl. Porto- und Bearbeitungspauschale zur Zahlung fällig. Zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, behalten wir uns vor, den offenen Betrag über ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen beizutreiben. Im Einzelfall behalten wir uns jedoch vor vom Reisevertrag zurückzutreten und können die in Ziffer 8.a aufgeführten Stornopauschalen bei Ihnen geltend machen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.

3. Zahlungsmodalitäten
Reisebuchungen werden ausschließlich auf Rechnung, per Kreditkarte (Visa- oder Master-Card, etc.) oder elektronischem Lastschriftverfahren ausgeführt. Der Buchende bzw. Kunde muss mit dem Kontoinhaber identisch sein.

4. Versand der Reiseunterlagen und Falschlieferungen
a) Der Reisende sollte die überlassenen Reiseunterlagen (Hotel-Voucher, Eintrittskarten, etc.) unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot (bei Online-Bestellung mit der Auftragsbestätigung, die er per e-Mail erhalten hat) überprüfen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten (z. B. falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der Reisende kostenfrei Ersatz gegen Rückgabe der bereits zugeschickten Eintrittskarten, wenn der Reisende den Fehler unverzüglich (d. h. binnen einer Woche) nach Erhalt der Eintrittskarten schriftlich anzeigt. Die Mitteilung kann auch per E-Mail (info@liga-travel.de) oder per Faxschreiben (Fax-Nr.: +49 (0)5151 / 40 89 404) erfolgen.

b) Die Versendung der Reiseunterlagen erfolgt auf Risiko des Reisenden, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Liga-Travel.de oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Im Verlustfalle besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gelderstattung. Um das Versandrisiko zu mindern, werden in Einzelfällen die Tickets erst am Zielort ausgegeben. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Gutschrift.

5. Widerrufs- und Rückgaberechte
a) Da die Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge und insbesondere das Widerrufsrecht keine Anwendung (vgl. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Jede Reisebuchung ist damit nach Zugang der Annahme (vgl. Ziffer 1) bindend.

b) Mit der Absage bzw. Verlegung einer Veranstaltung behält der bestätigte Reisebestandteil Hotelübernachtung und Nebenleistung zu dem gebuchten Termin seine Gültigkeit. Eine Rückgabe oder Stornierung bereits bestätigter oder bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Bei einer Verlegung behalten die Karten zum neuen Termin Ihre Gültigkeit.

6. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reiseanmeldung bzw. -bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich vom Reisevertrag umfassten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder, Telefon, Minibar.

7. Leistungs- oder Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Über eine Änderung oder Abweichung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die danach geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Im Falle der Vermittlung von Eintrittskarten als Bestandteil einer Pauschalreise behalten wir uns vor, bei unzureichender Verfügbarkeit andere Kartenkategorien als die bestellten und/oder bestätigten anzubieten. Differenzpreise werden grundsätzlich zurückerstattet oder gegebenenfalls nachberechnet.

8. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Stornierung der Reise muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Bereits ausgehändigte Reisedokumente (Hotelvoucher, Tickets, etc.) sind unverzüglich an den Reiseveranstalter zurückzuschicken. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. In diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Reiseveranstalter pauschaliert seinen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn entsprechend der nachstehenden Stornostaffel. Hierfür sind in der Regel pauschale Prozentsätze maßgeblich. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer berechnen: bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises - bis 60 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises - ab 30 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises - bis 7 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise werden 100% des vereinbarten Reisepreises in Rechnung gestellt. Alternativ kann der Reiseveranstalter vom Reisenden anstatt der Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten und Schäden verlangen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder seinem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Schäden entstanden sind, als die in den Pauschalen aufgeführten oder tatsächlich abgerechneten Kosten.

b) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die entsprechende Mitteilung ist an den Reiseveranstalter zu richten. Dieser kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reisenden, wird für die dadurch entstehenden Mehrkosten ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widerspricht der Veranstalter der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund oder tritt der ursprünglich gemeldete Reisende die Reise nicht an, kommen die Rücktrittspauschalen gemäß Ziffer 8.a zum Tragen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Reiseveranstalter die weitere Durchführung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch dem Wert nachweislich ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat, einschließlich der ihm eventuell von Leistungsträgern erstatteten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinen Rechten keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Liga-Travel.de vermittelt Ihnen gerne auf Wunsch ein umfassendes Versicherungs-Paket (z. B. Reisekranken-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, etc.)

11. Insolvenzversicherung
a) Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Sicherungsscheingeber für Liga-Travel.de ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugestellt.

12. Gewährleistung und Haftung des Reiseveranstalters
a) Abhilfe: ist eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß oder mangelhaft, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dieser Anspruch kann verweigert werden, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe dadurch schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Hilft der Reiseveranstalter einem zu Recht gerügten Reisemangel innerhalb einer vom Reisenden gesetzten, angemessenen Frist nicht ab, kann dieser selbst Abhilfe schaffen.

b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen.

c) Kündigung: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende entsprechend den Bestimmungen des Reisevertragsrechts den Reisevertrag kündigen. Entsprechendes gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer angemessenen Frist für die Abhilfe bedarf es dann nur nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

d) Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

13. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter herbei geführt wurde oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Abkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und auf die hierauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

c) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

d) Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

14. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, wird er den Reiseveranstalter umgehend benachrichtigen. Beanstandungen sollte der Reisende der Reiseleitung oder direkt dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter bzw. an dessen Kontaktadresse. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Reisenden entgegen genommen zu haben. Die Reiseleitung ist gehalten, soweit möglich für Abhilfe zu sorgen. Kommt der Reisende seiner Mitwirkungsverpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Ansprüche gegen den Reiseveranstalter nicht zu. Der Reisende hat Schäden jeglicher Art, den Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der Reiseleitung bzw. dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Anreise oder Rückreise mit dem Flugzeug sind unverzüglich mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Andernfalls ist mit der Zurückweisung von Erstattungsforderungen zu rechnen.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, indem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften vor Abgabe deren Buchungserklärung sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.

16. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot
a)
Vertragliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

b) Vertragliche Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

c) Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.

 


 

B- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten

Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen über Liga-Travel.de gelten die vorliegenden Ticketing-AGB, welche Sie bei Aufgabe der Bestellung und mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren. Die Ticketing-AGB gelten immer dann, wenn der Erwerber/Besucher bei Liga-Travel.de, im Call-Center oder per Internet Eintrittskarten für Veranstaltungen erwirbt. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Besuch der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Erwerber/Besucher und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diesen Veranstaltungsvertrag eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Liga-Travel.de vermittelt nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Mit der Bestellung der Eintrittskarte beauftragt der Erwerber Liga-Travel.de mit der Abwicklung des Vorverkaufs einschließlich Versand. Im Hinblick auf den Vertragsschluss, die Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten, die Regelungen beim Versand und bei Falschlieferungen sowie die Widerrufs- und Rückgaberechte gelten die vorliegenden Ticketing-AGB direkt zwischen dem Erwerber und Liga-Travel.de.

1. Buchung und Vertragsschluss
a)
Die Angaben zum Zeitpunkt, zu Art, Inhalt und zum Eintrittspreis der Veranstaltung, insbesondere auf Websites, enthalten kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Erwerber. Das Angebot für den Abschluss des Eintrittskartenvermittlungsvertrags geht vom Erwerber/Besucher aus, sobald er bei der (Vor-)Verkaufsstelle seinen Wunsch geäußert oder auf der Website bzw. im Onlineshop den Buchungsvorgang ausgelöst hat. Erst mit Übergabe der Eintrittskarte oder (beim Onlinevertrieb) mit der Annahme des Angebots durch Liga-Travel.de namens des Veranstalters (z. B. durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer) kommt aufgrund der Vermittlung von Liga-Travel.de ein Vertrag zwischen dem Erwerber und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

b) Bei online oder telefonischen Bestellungen wird der Eingang einer Bestellung unverzüglich automatisch durch Liga-Travel.de per Email bestätigt. Diese elektronische Bestätigung bedeutet noch nicht, dass ein Vertrag mit dem jeweiligen Eventveranstalter geschlossen wurde. Erst nach Prüfung der Verfügbarkeit und durch die ausdrückliche Annahme und Bestätigung durch den jeweiligen Veranstalter, wird das Angebot durch Liga-Travel.de angenommen.

c) Sollten zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Bestellung keine Eintrittskarten der bestellen Anzahl und/oder der bestellten Kategorie mehr vorhanden sein, so ist Liga-Travel.de berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots, dem Erwerber ohne vorherige Mitteilung Tickets einer Alternativ-Kategorie zuzuteilen, soweit diese erhältlich ist und sofern der Erwerber zum Zeitpunkt seiner Angebotsabgabe nichts anderes bestimmt hat.

2. Bezahlung, Zahlungsverzug
Bestellte Tickets sind grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt vollständig zur Zahlung fällig - spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt. Gehen die Zahlungen nicht fristgemäß und / oder vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, behalten wir uns vor, den offenen Betrag über ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen beizutreiben. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf dem Ihnen von uns benannten Konto. Anfallende Bankgebühren trägt der Erwerber der Tickets. Liga-Travel.de ist zur Herausgabe bestellter Tickets erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet.

3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
a)
Bestellungen werden ausschließlich auf Rechnung, per Kreditkarte (Visa- oder Master-Card, etc.) oder elektronischem Lastschriftverfahren ausgeführt. Der Erwerber muss mit dem Kontoinhaber identisch sein.

b) Im Rahmen des Vorverkaufs und bei der Online-Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Veranstaltung variiert und jeweils angegeben wird (Vorverkaufsgebühr bzw. Vermittlungsprovision). Die Portopauschale für den Versand der Eintrittskarten ist darin noch nicht enthalten. Die Preise für Eintrittskarten können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (z. B. wegen der zusätzlichen Vermittlungsprovision).

4. Versand und Falschlieferungen
a)
Der Erwerber sollte die überlassenen Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot (bei Online-Bestellung mit der Auftragsbestätigung, die er per e-Mail erhalten hat) überprüfen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten (z. B. falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der Erwerber kostenfrei Ersatz gegen Rückgabe der bereits zugeschickten Eintrittskarten, wenn der Erwerber den Fehler unverzüglich (d. h. binnen einer Woche) nach Erhalt der Eintrittskarten schriftlich anzeigt. Die Mitteilung kann auch per E-Mail (info@liga-travel.de) oder per Faxschreiben (Fax-Nr.: +49 (0)5151 / 40 89 404) erfolgen.

b) Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Erwerbers, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Liga-Travel.de oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Im Verlustfalle besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gelderstattung. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt erst nach Gutschrift.

5. Widerrufs- und Rückgaberechte
a)
Da die Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge und insbesondere das Widerrufsrecht keine Anwendung (vgl. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Jede Ticket-Buchung ist damit nach Zugang der Annahme (vgl. Ziffer 1.a) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Eintrittskarten.

b) Eine Rückgabe oder Stornierung bereits bestätigter oder bezahlter Eintrittskarten ist bei Absage bzw. Verlegung einer Veranstaltung nicht möglich. Bei einer Verlegung behalten die Karten zum neuen Termin ihre Gültigkeit.

6. Beschränkung der Haftung
Bestellte Liga-Travel.de haftet nicht für die Veranstaltung / für das Event selbst, auch nicht für dessen Durchführung, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Die vertragliche Haftung von Liga-Travel.de als Vermittler für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Eintrittskarte beschränkt, soweit ein Schaden des Bestellers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermittler Liga-Travel.de herbeigeführt wurde.

 


 

Allgemeine Bestimmungen

1. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Buchung zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz und dem einschlägigen Landesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Liga-Travel.de behält sich vor, IP-Adressen und Logfiles über einen Zeitraum von maximal 4 Wochen nach Inanspruchnahme des Liga-Travel.de Portals zu speichern, um etwaigen Missbrauchsfällen vorzubeugen oder sie aufzuklären und die Daten zu diesem Zweck im Einzelfall an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Im Übrigen erfolgt jede anderweitige Auswertung von Daten ausschließlich in pseudonymisierter Form. Zweck ist es, im Fall von missbräuchlichen Eingriffen der Nutzer in das Liga-Travel.de-Netzwerk oder bei sonstigen Rechtsverstößen durch die Nutzer, die erforderlichen Identifizierungs- und Missbrauchsnachweise zu erbringen. Nach Ende dieser Frist werden die Daten vollständig gelöscht, es sei denn, es sind konkrete Strafverfolgungs- und Missbrauchsermittlungsverfahren anhängig.

2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. vorstehender Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen die Liga-Travel.de, Oppermann/Fischer GbR ist Hameln. Es gilt deutsches Recht.