FAQs - Ticket-Versicherung
Sie haben Fragen zum Thema Karten-Rücknahme-Schutz für Ihre Eintrittskarte?
Hier finden Sie die Antworten! Sollten Sie hier dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden, so wenden Sie sich bitte an unser Service-Team oder schicken uns Ihre Frage per E-Mail. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Folgende FAQs haben wir für Sie zu diesem Thema zusammengestellt:
- Wer ist der Anbieter der Ticket-Versicherung bei Liga-Travel.de?
- Warum sollte ich eine Ticket-Versicherung abschliessen?
- Welche Abschlussfrist muss bei der Ticket-Versicherung eingehalten werden?
- Wie erhalte ich die Unterlagen für die Ticket-Versicherung?
- In welchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Ticket-Versicherung?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Ticket-Versicherung?
- Wann besteht kein Versicherungsschutz bei der Ticket-Versicherung?
- Was ist bei Nichtbesuch der Veranstaltung versichert?
- Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
- An wen muss ich mich im Schadensfall wenden?
- Wann erfolgt die Zahlung der Entschädigung?
- Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Wer ist der Anbieter der Ticket-Versicherung bei Liga-Travel.de?
Liga-Travel.de arbeitet in Punkto Ticket-Versicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg) zusammen. Die HanseMerkur Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der HanseMerkur, die mit einem Jahresumsatz von 0,7 Mrd. EUR und rund acht Millionen Versicherungsverträgen zu den mittelgroßen deutschen Versicherungsgesellschaften zählt.
Warum sollte ich eine Ticket-Versicherung abschliessen?
Damit Sie nicht auf Ihren Karten sitzen bleiben empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Ticket-Rücktrittskosten-Versicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Karten für Musicals, Konzerte, Theater oder große Sportveranstaltungen sind meistens nicht ganz billig. Umso ärgerlicher, wenn Ihnen etwas dazwischen kommt. Sichern Sie sich ab mit einer Ticket-Versicherung der HanseMerkur.
Für weitere Informationen zum Thema Ticket-Versicherung klicken Sie bitte hier.
Welche Abschlussfrist muss bei der Ticket-Versicherung eingehalten werden?
Die Ticket-Rücktrittskosten-Versicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Versicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
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Wie erhalte ich die Unterlagen für die Ticket-Versicherung?
Die Unterlagen für Ihre Ticket-Versicherung erhalten Sie nach Ihrem Abschluss per E-Mail zugesandt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, so informieren Sie bitte unser Service-Team unter unserer Hotline 0 1805 / 56 10 60 (0,14 EUR / Min.) oder per E-Mail an: info@liga-travel.de. Wir senden Ihnen dann die Unterlagen erneut zu. In Ausnahmefällen ist dies auch per Post möglich.
In welchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Ticket-Versicherung?
Versicherungsschutz besteht, wenn der planmäßige Besuch der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod, Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt. Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit. Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Ticket-Versicherung?
Es gibt keinen Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person. Sollten Sie weitere Leistungen (z.B. Hotel, An- und Abreise etc.) gebucht haben, so können Sie diese gemeinsam mit dem Kartenpreis über die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung absichern.
Wann besteht kein Versicherungsschutz bei der Ticket-Versicherung?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Stornierung erfolgt, weil die Veranstaltung nicht stattfindet oder verschoben wird und für Erkrankungen, sofern sie eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt, Tumult oder Ausschreitungen bzw. auf die Befürchtung von Terrorakten, Tumulten oder Ausschreitungen sind.
Was ist bei Nichtbesuch der Veranstaltung versichert?
Bei Nichtnutzung der Eintrittskarte aus einem der oben genannten Gründen ist der Eintrittskarten-Preis (Ticketaufdruckpreis inkl. Gebühren) der versicherten Veranstaltung versichert.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb der Eintrittskarte, frühestens aber mit dem Abschluss der Versicherung und endet mit dem Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung.
An wen muss ich mich im Schadensfall wenden?
Bitte schicken Sie die Schadenmeldung mit der bzw. den Original-Eintrittskarte/n und der Buchungsbestätigung (Rechnung) sowie dem Beleg über die Zahlung der Eintrittskarte/n schriftlich an die HanseMerkur Reiseversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) oder per E-Mail an: reise@hansemerkur.de
Wann erfolgt die Zahlung der Entschädigung?
Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur Reiseversicherung AG dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. Hat die versicherte Person ihren Anspruch bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG angezeigt, ist die Verjährung solange gehemmt, bis der versicherten Person die Entscheidung der HanseMerkur Reiseversicherung AG zugegangen ist.
Stand: August 2008








